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Über uns
Beratungsfelder
Das Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. berät und unterstützt kostenlos seit 1978 Ratsuchende mit Migrationshintergrund in Frankfurt/Main und Umgebung
- in ausländer- und asylrechtlichen Fragen
- im Arbeits- und Sozialrecht
- bei mietrechtlichen Problemen
- in ausbildungsrechtlichen Fragen
- bei Konflikten im Au-Pair-Jahr
- bei Illegalität
- durch praktische Hilfen im Umgang mit Behörden.
- In dringenden Einzelfällen vermitteln wir ambulante ärztliche Versorgung bei Personen ohne Status und Krankenversicherung.
- In Einzelfällen werden Zuschüsse zu Anwalts- und Verfahrenskosten bewilligt.
Neben der rechtlichen Beratung beteiligen wir uns an öffentlichen Protesten, Forderungen und Aktionen zur Unterstützung begründeter Anliegen von Migranten und Flüchtlingen.
Rechtlicher Rahmen der Arbeit
Den Rahmen der Arbeit des Komitees bilden die beiden einschlägigen Artikel des Grundgesetzes. Art.3 "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden" und Art.16a "Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht". Der Einsatz für die Gleichberechtigung aller Bürger in Deutschland, die Abwehr von diskriminierendem Behördenverhalten gegenüber Menschen mit ausländischem Hintergrund und das Vorenthalten von Rechten bestimmen seit der Gründung das Engagement der Mitglieder des Vereins.
Gründungsphase
Etwa seit Mitte der siebziger Jahre kam es in Frankfurt/Main zu einer Vernetzung verschiedenster formeller und informeller Beratungsdienste städtischer, universitärer und freier Träger, schwerpunktmäßig im Sozial- und Ausbildungsbereich für ausländische Bürgerinnen und Bürger. Diese Form des Austausches institutionalisierte sich in einem lockeren Verbund. Sehr bald wurde deutlich, dass eine behördenunabhängige, kostengünstige und leicht zugängliche Anlaufstelle für fundierte rechtliche Beratung fehlte. Daraus entstand die Idee, mithilfe von Anwältinnen und Anwälten sowie Beraterinnen und Beratern, die oft mit Rechtsfragen von Ausländern konfrontiert waren, eine für alle zugängliche Auskunftsstelle zu schaffen. 1978 nahm das Komitee seine Arbeit auf.
Ein vergleichbares Beratungsdefizit führte auch in anderen Städten des Bundesgebiets zur Gründung ähnlicher Komitees, die bundesweit im "Rechtshilfefonds für Ausländer e.V. Bonn" zusammenarbeiteten. Das Frankfurter Komitee arbeitete zunächst als eines der Regionalkomitees dieses Vereins, mit Untergruppen in Rüsselsheim und Groß-Gerau. Gemeinsam konnten bedrohliche Entwicklungen gegen Migranten und Flüchtlinge öffentlich gemacht werden.
Die Abhängigkeit besonders bei finanziellen Anfragen von einer zentralen Stelle erwies sich jedoch als so schwerfällig, dass sich das Frankfurter Komitee 1982 als eingetragener Verein selbständig machte und im selben Jahr auch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit erhielt. 1987 existierten, neben Bonn und Frankfurt, noch Vereine in München, Stuttgart und Pforzheim. Heute sind wir unseres Wissens das einzige Komitee, das seit nunmehr 28 Jahren ohne jede Unterbrechung kostenlose Rechtsberatung anbietet.
Mitglieder und Finanzierung
Postadresse und Verteiler für Anfragen ist seit der Gründungszeit die Evangelische Studierendengemeinde in der Lessingstrasse 2. Über viele Wechsel von Mitarbeitenden hinweg konnten wir diese Kooperation aufrechterhalten. Ebenso dürfen wir nach wie vor die zentral gelegene Christuskirche als kostenlosen Beratungsort nutzen.
Das Komitee hat heute etwa 25 Mitglieder, darunter noch 4 Gründungsmitglieder. Die meisten kommen hauptberuflich aus der Ausländerarbeit, z.B. als SozialarbeiterInnen oder Rechtsbeistände. Rund 15 arbeiten in wechselnder Besetzung in der wöchentlichen Beratung mit. Selbstverständlich sind im Lauf der 28 Jahre viele Aktive ausgeschieden, manche widmen sich der Weiterarbeit als Ruheständler. Immer war es auch schwierig, für diese ehrenamtliche Arbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Herkunft zu gewinnen, da viele Engagierte in den eigenen Vereinen genug gefordert sind. Aber unseren intensiven Bemühungen um Verjüngung ist es zu verdanken, dass wir heute nicht als Auslaufmodell und Rentnerclub dastehen. Junge RechtsanwältInnen und BeraterInnen verschiedener Nationalitäten beleben die Arbeit und profitieren von den Erfahrungen der Älteren.
Denn neben der Beratungsarbeit kümmern wir uns auch um unsere kontinuierliche Fortbildung in den einschlägigen Rechtsgebieten ( z.Z. vor allem im Bereich Zuwanderungsgesetz und "Hartz IV- Gesetze", aber auch um die Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Union oder um die für unsere Ratsuchenden sehr oft unerfreulichen Erlasse der Bundesländer).
Finanziert wird die Arbeit heute überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, nur selten erhalten wir grössere Spenden oder Kollekten.
Da Beratungsarbeit und Mitgliedertreffen kostenlos in kirchlichen Räumen stattfinden können, stehen unsere Mittel fast ausschließlich Ratsuchenden zur Verfügung, die Anträge auf Zuschüsse zu Verfahrens- und Anwaltskosten stellen. Um unsere Mittel zu strecken, sind wir bei der Bewilligung zunehmend zurückhaltend. Im Jahr 2004 wurden vier Klienten mit insgesamt rund 900 Euro für Verfahrenskosten unterstützt.
Arbeitsweise
Jeden Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr prüfen ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin gemeinsam mit einer anderen Beraterperson die Anliegen der Wartenden. Die Teams wechseln wöchentlich und halten für eventuelle weitere Beratungen der selben Person das Gespräch auf einem Beratungsbogen fest. Damit kann das nächste Team weiterarbeiten. Was sofort erledigt werden kann, wird in die Wege geleitet. Teils brauchen die Ratsuchenden lediglich juristische Auskünfte, um ihre Anliegen selbst in die Hand zu nehmen. Wenn in einer aussichtslos erscheinenden Lage doch noch ein Türchen für die Lösung aufgetan werden kann, macht sich spürbare Erleichterung im Beratungsraum breit.
Teils können die Probleme aber nur durch anwaltliche Vertretung mit Aussicht auf Erfolg weiterbearbeitet werden. In diesen Fällen vermitteln wir zuverlässige Anwältinnen und Anwälte aus den einschlägigen Rechtsgebieten, soweit die Beratenden das Mandat nicht selbst übernehmenkönnen. Falls es uns notwendig erscheint, bieten wir einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten an.
Sorgen bereitet uns die wachsende Zahl von Hilfesuchenden, denen wir so gut wie nicht helfenkönnen: Afghanen, Kosovaren und andere Flüchtlinge, die, trotz langjährigen Aufenthalts, zur Rückkehr in ihre "Heimatländer" gezwungen werden, gleichgültig wie menschenfeindlich die Zustände dort sind; psychisch Kranke, die den Anforderungen von Arbeits- und Ausländerbehörde nicht mehr gewachsen und von Abschiebung bedroht sind; Menschen ohne Aufenthaltstitel; Ehefrauen in Trennung, die dem Druck ihrer Familien ausgesetzt sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Besonders in diesen Fällen bemühen wir uns, den Hindernislauf der Klienten von Beratungsstelle zu Beratungsstelle durch einen sinnvollen Vorschlag abzukürzen. Ein zunehmend schwieriges Unterfangen.
Manchmal hilft das Netzwerk von Institutionen, in welches das Komitee eingebunden ist. Immer seltener helfen öffentliche Aufmerksamkeit oder ein persönlicher Zugang zu BehördenmitarbeiterInnen. So gut wie überhaupt nicht helfen in Hessen Petitionen. Gegenwärtig erscheint die Gangart von Behörden so hartherzig wie selten zuvor in unserer fast dreißigjährigen Komitee-Geschichte.
Wir betreiben keine Werbung, das Turmzimmer in der Christuskirche auf dem Beethovenplatz ist bekannt. Oft muß an den Dienstagen die Beratungszeit überzogen werden – für alle, die nach einem vollen Arbeitstag diese ehrenamtlichen zwei Stunden anhängen, keine geringe Belastung.
Überregionale Anfragen
Einige Mitglieder haben sich bereit erklärt, telefonische Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet zu beantworten und Anlaufadressen von Flüchtlingsorganisationen, Anwälten u.ä. weiterzugeben.
Fortbildung
Alle drei Monate nutzen wir unsere offenen Plenumstreffen für die Beratung von Unterstützungsfällen, für notwendige öffentliche Stellungnahmen und für unsere eigene Fortbildung. Der Austausch zwischen unseren eigenen Spezialisten und Beraterinnen ist für alle fruchtbar. Zu unseren Anwältinnen und Anwälten gehören namhafte, auch durch Veröffentlichungen bundesweit anerkannte Experten. Auch die nicht-juristischen Beratenden kommen überwiegend aus einschlägigen Fachdiensten. Soweit sich neue behördliche Trends, eine restriktive Auslegung von Gesetzen und Verordnungen oder gelegentlich gangbare Wege zur Lösung von Problemen abzeichnen, werden sie hier erörtert.
Networking
Ohne Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, mit Ämtern, mit kirchlichen oder Stellen freier Träger wären die Beratungen nicht denkbar. Durch die Arbeitsstellen der Mitglieder einerseits und langjährig gewachsene Beziehungen in Frankfurt und Umgebung andererseits ist ein Netz von Anlaufstellen und Kontaktpersonen entstanden. Zum Beispiel werden Fälle von Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle im Amt für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt weitergeleitet. Auf traumatisierte Menschen in Abschiebehaft kann einerseits der Seelsorger im Abschiebegefängnis hingewiesen werden, andererseits kann versucht werden, die Ausländerbehörde für die Situation des Betroffenen zu sensibilisieren. Aber in aussichtslosen Fällen enden hier auch schon unsere Möglichkeiten.
